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SCHÖNHEITSCHIRURGIE

   
Schönheitschirurgie - Ein Begriff führt in die Irre

Ein kleiner Beitrag zur Begriffsklärung:

Plastische Chirurgie
Ästhetische Chirurgie
Ästhetisch-Plastische Chirurgie
Schönheitschirurgie
Kosmetische Chirurgie
Plastische Operationen
ästhetische Operationen
kosmetische Operationen

Wer soll sich da zurecht finden??

Eigentlich ist es aber ganz einfach:

Der Begriff plastisch hat entgegen häufig falscher Vorstellung nichts mit Plastik = Kunststoff zu tun, sondern stammt von dem griechischen Wort "plastein" und bedeutet formen oder gestalten.

Die Plastische Chirurgie basiert auf vier grundlegenden Säulen:

Rekonstruktive Chirurgie
Verbrennungschirurgie
Handchirurgie
Ästhetische Chirurgie

Viele Operationen der Plastischen Chirurgie stellen eine Kombination aus der Rekonstruktiven- und Ästhetischen Chirurgie dar.

Das Ziel der Rekonstruktiven Chirurgie ist es, Form und Funktion eines Patienten auf ein möglichst normales Maß wieder herzustellen. Entstellungen und Narben, die von Unfällen, Krankheiten oder Geburtsfehlern resultieren, können durch zahlreiche Operationstechniken verbessert werden.

Dieselben Techniken werden vom Plastischen Chirurgen verwendet, der die Ästhetisch-Plastische Chirurgie durchführt, um bestimmte Eigenheiten des jeweiligen Patienten zu verbessern; diese "Eigenheiten" sind zwar manchmal im "Normbereich", werden aber vom Einzelnen als unvollkommen oder störend empfunden. In aller Regel leiden die Patienten unter diesem Zusatnd. Sonst wäre es nicht nachvollziehbar, einen operativen Eingriff, der immer auch Risiken mit sich bringt, auf sich zu nehmen.

Damit diese Risiken so gering wie möglich für den Patienten gehalten werden, gibt es nach der Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer das eigenständige Fachgebiet der Plastischen- und Ästhetischen Chirurgie.

Die Weiterbildungsordnung sieht eine Ausbildungszeit von mindestens 6 Jahren in einer von der Ärztekammer ermächtigten Weiterbildungsstätte und einen sehr umfangreichen Operationskatalog mit über 1000 selbständig (unter Anleitung) durchgeführten Operationen vor.

Link: http://www.bundesaerztekammer.de/30/Weiterbildung/...

Seit Mai 2005 hat der Deutsche Ärztetag empfohlen den Facharzt für Plastische Chirurgie in den Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie umzubenennen, um einer europäischen Vereinheitlichung zu entsprechen, und um dem Patienten klar zu signalisieren, bei wem die Fachkompetenz in der Ästhetischen Chirurgie liegt.
Diese Empfehlung wurde inzwischen Beschlossen und in fast allen deuteschen Ärztekammerbezirken umgesetzt.

Link: http://www.bundesaerztekammer.de/30/Aerztetag/...

Neben den Fachärzten für Plastische und Ästhetische Chirurgie sind durch die Ärztekammern außerdem
Fachärzte für Mund-Kiefer und Gesichtschirurgie und
Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

ermächtigt, in einer 2-jährigen Weiterbildung die Zusatzbezeichnung

Plastische Operationen

zu führen. Diese Spezialisten für Ihren Bereich bleiben aber durch die Berufsordnung auf das Kopf-Hals-Gebiet in der Ausübung der Operationen beschränkt.

Alle anderen Bezeichnungen sind Phantasiebezeichnungen!!
Keine andere Bezeichnung basiert auf einer durch die Ärtzekammern kontrollierten und genehmigten Ausbildung.

Nur Plastische Chirurgen, Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen und Ärzte für HNO-Heilkunde können eine durch die Ärztekammern kontrollierte Ausbildung in Plastischer Chirurgie oder Plastischen Operationen erlangen.

Das Führen der Bezeichnung Plastischer Chirurg oder Plastische Chirurgie ist geschützt.
Wer diese Bezeichnung führt, ohne die entsprechende Weiterbildung durchlaufen zu haben, handelt rechtswidrig.

Als nicht ganz unproblematisch, weil verwirrend für den Rat suchenden Patienten, ist auch die Haltung der Bundesärztekammer einzuschätzen. Die Bundesärztekammer gestattet Ärzten, die eine chirurgische Weiterbildung durchlaufen haben (unklar bleibt wie lange, mit welchem Abschluß, oder ob überhaupt mit Abschluß), sich in ihrem sogenannten Tätigkeitsschwerpunkt als Schönheitschirurg zu bezeichnen, ohne sich von der tatsächlichen Ausbildung, die oft nicht vorhanden ist, zu überzeugen. Bei selbsternannten „Schönheitschirurgen“ kann es sich um Ärzte handeln, die keine Ausbildung in einem chirurgischen Fachgebiet mit einer Facharztprüfung abgeschlossen haben.
Ein Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie wird sich daher kaum als Schönheitschirurg bezeichnen.


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